Bauwerksbuch für Hausverwaltungen in Wien

Rechtssicherheit ohne Mehraufwand für Ihre Verwaltung.
Wir übernehmen Erstellung, MA 37 Wege und Registrierung.

Warum Hausverwaltungen jetzt handeln sollten

Als Hausverwaltung stehen Sie im Spannungsfeld zwischen Eigentümerinteressen, Kostendruck und gesetzlichen Auflagen. Die Erstellung des Bauwerksbuches zählt zur ordentlichen Verwaltung — das Bauwerksbuch gemäß § 128a der Wiener Bauordnung ist dabei keine optionale Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Ist eine Hausverwaltung bestellt, obliegt ihr die laufende Führung des Bauwerksbuches. Ein fehlendes oder unvollständiges Bauwerksbuch bringt Sie im Schadensfall in Beweisnot gegenüber der Eigentümergemeinschaft — und kann Verwaltungsstrafen gem. § 135 der Wiener Bauordnung nach sich ziehen.

Rechtssicherheit für Ihre Verwaltung

Wir dokumentieren den Bauzustand so präzise, dass Sie im Schadensfall — etwa bei herabfallenden Fassadenteilen oder Sturzunfällen im Stiegenhaus — nachweisen können, Ihrer Erhaltungspflicht nachgekommen zu sein.

Ihr Vorteil: Ein neutraler, fachlich fundierter Bericht vom Baumeister schafft Klarheit bei Eigentümerversammlungen und schützt Sie als Verwaltung vor Haftungsklagen.

Vollständige Aktenbeschaffung

Wir verbringen die Wartezeit bei der MA 37, nicht Ihre Mitarbeiter. Von der Terminbuchung über die Planaushebung bis zur Digitalisierung fehlender Unterlagen übernehmen wir den gesamten Behördenweg.

Zeitersparnis: Ihre Sachbearbeiter können sich auf das Tagesgeschäft konzentrieren, während wir die bürokratisch aufwendigste Phase komplett abwickeln.

Datenbank-Registrierung & Wartung

Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebene, elektronisch signierte Erstellungsbestätigung und übernehmen die vollständige Registrierung in der Bauwerksdatenbank der Stadt Wien für Sie.

Langfristig: Das Bauwerksbuch muss laufend aktualisiert werden. Wir bieten Wartungsverträge an, um die im Bauwerksbuch festgelegten periodischen Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren. Begehungen nach ÖNORM B 1300 können dabei als Zwischenkontrollen in den Inspektionsplan einfließen.

Argumente für Ihre Eigentümerversammlung

Wir liefern Ihnen nicht nur das Bauwerksbuch, sondern auch die klare Argumentationsgrundlage für die nächste WEG-Versammlung. Die Erstellung erfüllt eine zwingende gesetzliche Vorgabe und zählt zur ordentlichen Verwaltung.

Fristenwahrung: Für Vor-1919-Bauten endet die gesetzliche Frist am 31. Dezember 2027. Für Gebäude mit Errichtungsjahr zwischen 1919 und 1945 — darunter viele Gemeindebauten und Genossenschaftsanlagen — gilt der 31. Dezember 2030. Die Wartezeiten für Akteneinsichten bei der MA 37 liegen bereits bei mehreren Wochen — Tendenz steigend. Wer knapp vor der Frist aktiv wird, riskiert, diese nicht mehr einhalten zu können.

Kostenaufteilung: Die Kosten werden in der Regel nach Miteigentumsanteilen auf die WEG umgelegt. Bei gebündelten Aufträgen für mehrere Objekte in Ihrem Bestand können wir attraktive Paketpreise anbieten.

B2B-Konditionen für Bestandsaufträge:

Sie verwalten mehrere Zinshäuser oder WEG-Objekte in Wien? Durch gebündelte Begehungen sparen wir Anfahrtswege und können Ihnen Mengenrabatte weitergeben. Sie erhalten alle Bauwerksbücher in einem einheitlichen, digitalen Format — das erleichtert Ihrem Facility Management die laufende Überwachung.

Kontaktieren Sie uns für ein individuelles B2B-Angebot oder nutzen Sie den Kosten-Rechner für eine erste Einschätzung pro Objekt.

Typische Fehler bei der Beauftragung – und wie Sie sie vermeiden

In der Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen sehen wir immer wieder dieselben Stolpersteine, die den Prozess unnötig verzögern oder verteuern:

Zu späte Beauftragung: Viele Verwaltungen warten bis kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist. Das Problem: Die Akteneinsicht bei der MA 37 dauert allein mehrere Wochen, dazu kommt die Begehung und Registrierung. Wer erst Ende 2027 aktiv wird, riskiert Fristversäumnis – mit den damit verbundenen Verwaltungsstrafen bis 50.000 €. Erfahrungsgemäß benötigt der Gesamtprozess drei bis vier Monate Vorlaufzeit.

Verzögerung durch Warten auf WEG-Beschluss: Da die Erstellung und Führung des Bauwerksbuchs eine zwingende gesetzliche Verpflichtung nach der Wiener Bauordnung ist, fällt die Maßnahme nach herrschender Rechtsauffassung unter die ordentliche Verwaltung gem. § 20 WEG. Ein gesonderter WEG-Beschluss ist zur Beauftragung daher in der Regel nicht erforderlich — das Warten darauf kostet oft wertvolle Zeit.

Kein Preisvergleich: Die Preisspanne am Wiener Markt ist erheblich. Manche Anbieter werben mit niedrigen „Ab-Preisen", rechnen aber Behördenwege und Registrierung gesondert ab. Gerade bei Eigentümergemeinschaften mit knappem Budget ein häufiger Streitpunkt. Achten Sie auf Fixpreise, die alle Leistungen enthalten – inklusive Akteneinsicht bei der MA 37 und Eintragung in die Wiener Bauwerksdatenbank.

Ablauf für Hausverwaltungen: Von der Beauftragung bis zur Registrierung

Für Hausverwaltungen, die mehrere Objekte betreuen, haben wir einen standardisierten Ablauf entwickelt, damit Sie Ihre Bauwerksbücher effizient erstellen lassen können:

Schritt 1 – Objektliste: Sie übermitteln uns eine Liste Ihrer Objekte mit Adresse und ungefährer Nutzfläche. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein Pauschalangebot mit Fixpreisen pro Objekt.

Schritt 2 – Terminkoordination: Wir koordinieren alle Begehungstermine zentral, idealerweise gebündelt nach Bezirk, um Anfahrtszeiten zu minimieren. Ein Ansprechpartner für alle Objekte.

Schritt 3 – Erstbegehung und Dokumentation: Bei der Erstbegehung erfassen wir den Zustand aller sicherheitsrelevanten Bauteile gemäß § 128a der Wiener Bauordnung. Wenn für das Objekt ohnehin eine Begehung nach ÖNORM B 1300 ansteht, führen wir beide in einem Termin durch — Sie sparen Zeit und Kosten gegenüber getrennter Beauftragung. Mehr dazu: Warum eine Begehung für Bauwerksbuch und ÖNORM B 1300 reicht

Schritt 4 – MA 37 Akteneinsicht: Wir übernehmen die gesamte Behördenkommunikation – Terminvereinbarung, Dokumentensichtung, Kopien. Ihre Mitarbeiter müssen keinen einzigen Behördenweg antreten.

Schritt 5 – Fertigstellung und Registrierung: Das fertige Bauwerksbuch wird in der Wiener Bauwerksdatenbank registriert. Sie erhalten das Bauwerksbuch in elektronischer Form — auf Wunsch auch als gedrucktes Exemplar. Für die laufende Verwaltung bieten wir optional unser Bauwerksbuch-Portal an.

Verwandte Themen: Bauwerksbuch Kosten Wien  |  Frist 31.12.2027  |  Strafen bei Nichterfüllung  |  Bauwerksbuch-Pflicht gem. § 128a

Aus der Praxis: MA 37 Wartezeiten — Aktuelle Situation  |  Haftungsfallen für Eigentümer  |  Bauwerksbuch + ÖNORM B 1300 kombinieren

Häufig gestellte Fragen

Die Veranlassung der Erstellung obliegt dem Eigentümer. Ist eine Hausverwaltung bestellt, hat diese gemäß § 128a der Wiener Bauordnung das Bauwerksbuch laufend zu führen. In der Praxis wird auch die Beauftragung der Erstellung regelmäßig von der Hausverwaltung im Rahmen der ordentlichen Verwaltung übernommen. Versäumt die Verwaltung die rechtzeitige Umsetzung, kann dies zu Verwaltungsstrafen und zivilrechtlichen Haftungsfragen führen.

Ja. Bei gebündelter Beauftragung mehrerer Objekte ergeben sich Effizienzvorteile bei der Akteneinsicht und den Begehungen, die wir als Preisvorteile weitergeben.

Wir bieten einen zentralen Ansprechpartner, koordinierte Terminplanung und gebündelte Bearbeitung. Sie erhalten einen strukturierten Projektplan mit Statusupdates und können den Fortschritt für alle Objekte nachverfolgen. Für die laufende Pflege bieten wir optional unser Bauwerksbuch-Portal an — mit Übersicht über Prüffristen und Mängelstatus aller Objekte.

B2B-Kooperation für Hausverwaltungen

Von der Akteneinsicht bis zur Registrierung — für ein oder hundert Objekte. Optional mit digitalem Bauwerksbuch-Portal.

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