Braucht Ihr Gebäude ein Bauwerksbuch?
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Wann wurde Ihr Gebäude errichtet?
Oder exaktes Baujahr eingeben:
Wie groß ist die ungefähre Nutzfläche? (optional)
Haben Sie bereits Baupläne oder einen Bauakt?
Warum gibt es die Bauwerksbuch-Pflicht?
Gesetzliche Grundlage
§ 128a der Wiener Bauordnung verpflichtet Eigentümer zur Erstellung eines digitalen Bauwerksbuchs. Es dokumentiert den genehmigten Bestand und legt Prüfintervalle für sicherheitsrelevante Bauteile fest.
Die Fristen im Überblick
- Altbauten vor 1919: bis 31.12.2027
- Baujahre 1919–1945: bis 31.12.2030
- Neubauten ab 2014: Pflicht besteht bereits
- Baujahre 1946–2013: aktuell ausgenommen
Strafen & Haftung
Bei Versäumnis drohen Verwaltungsstrafen bis € 50.000 gemäß § 135 WBO. Darüber hinaus kann ein fehlendes Bauwerksbuch im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Beweislast liegt beim Eigentümer.
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