Wer als Eigentümer oder Hausverwalter an das Thema Bauwerksbuch denkt, hat meist das Endergebnis im Kopf: ein digitales Dokument, die erfolgreiche Registrierung in der Datenbank der Stadt Wien und Rechtssicherheit. Doch bevor dieses Ziel erreicht werden kann, steht eine analoge Hürde im Weg, die viele unterschätzen: die Archive der Baupolizei (MA 37).
Um ein Bauwerksbuch gemäß § 128a der Wiener Bauordnung rechtssicher zu erstellen, ist die Zusammenführung der baubehördlichen Dokumente zum sogenannten "Konsens" — dem baubehördlich genehmigten Zustand — zwingend erforderlich. Und genau hier baut sich derzeit ein massiver Rückstau auf.
Ein Bauwerksbuch ist nicht nur eine Bestandsaufnahme des heutigen Zustands. Der Gesetzgeber verlangt als Grundstock die Zusammenführung aller Baubewilligungen, Baupläne, Fertigstellungsanzeigen und Befunde. Eine aktive Konsensüberprüfung (Abgleich Ist/Soll) ist jedoch nicht Teil der Bauwerksbuchprüfung.
Bei Wiener Zinshäusern sind diese Unterlagen beim Eigentümer oft unvollständig. Kriege, Besitzerwechsel oder Wasserschäden in Kellerarchiven haben Lücken hinterlassen. Die vollständigen Bauakten liegen in den Archiven der Baupolizei (MA 37), verteilt auf mehrere Standorte — und genau dort wird es eng.
Wer heute einen Termin zur Akteneinsicht bucht, bekommt einen Slot, der weit in der Zukunft liegt. Aktuell beobachten wir Wartezeiten von 4 bis 8 Wochen.
In den offiziellen Erläuterungen zum Bauwerksbuch (Stand 2025) wird die Behörde ungewöhnlich deutlich: Die Kapazitätsgrenze der verfügbaren Ressourcen sei erreicht, mit mehrmonatigen Wartezeiten müsse gerechnet werden.
Für Ihre Planung bedeutet das: Wer im Herbst 2027 ein Bauwerksbuch beauftragt, um die Frist zum 31.12.2027 zu wahren, wird es rechnerisch kaum schaffen — allein weil der Bauakt nicht rechtzeitig verfügbar sein wird.
Ein verbreiteter Irrtum bei Hausverwaltungen: "Wir bestellen den Akt einfach digital bei der Behörde."
Die MA 37 bietet tatsächlich einen Digitalisierungsservice an — über die MA 21. Das Problem liegt im Detail: Die Verrechnung erfolgt pro gescannter Seite. Bei Gründerzeit-Häusern mit umfangreichen Einlagen — oft Dutzende Bewilligungen, Pläne und Bescheide über 100+ Jahre Baugeschichte — explodieren die Kosten schnell in unvorhergesehene Höhen. Dazu kommen die aktuellen Kapazitätsengpässe: Die Behörde weist in den offiziellen Erläuterungen darauf hin, dass dieser Service nur noch in sehr eingeschränktem Rahmen angeboten werden kann, mit mehrmonatiger Wartezeit.
Wir gehen einen anderen Weg: Die Digitalisierung des Konsenses ist in unserem Pauschalhonorar inkludiert — unabhängig vom Umfang der Einlage. Sie wissen vorher, was es kostet. Keine Überraschungen, keine Nachverrechnung pro Seite. Da wir als Baumeister direkt und ohne Vermittler arbeiten, fließt Ihr Honorar vollständig in die Leistung — nicht in Plattformgebühren. Was Ihr Bauwerksbuch kostet, erfahren Sie in unserem Kosten-Rechner.
Wien hat rund 30.000 bis 32.000 Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden. Alle brauchen bis 31.12.2027 ein registriertes Bauwerksbuch. Die Archive der Baupolizei haben begrenzte Plätze für die Einsichtnahme und begrenztes Personal.
Je näher die Frist rückt, desto mehr Eigentümer werden gleichzeitig aktiv. Die derzeitigen 4–8 Wochen werden sich vervielfachen. Ein Bauwerksbuch in letzter Minute wird an der Bürokratie scheitern — nicht am fehlenden Willen.
Wichtig: Fehlende Termine bei der MA 37 schützen nicht vor Verwaltungsstrafen. Das Bauwerksbuch ist eine Bringschuld des Eigentümers. Die Fristen sind seit Jahren bekannt.
Im Moment beträgt die Wartezeit "nur" 4 bis 8 Wochen. Nutzen Sie dieses Zeitfenster. Das Bauwerksbuch ist keine Aufgabe, die man in einer Woche erledigt — es ist ein Prozess, der von der Geschwindigkeit der Behörde abhängt.
Selbst wenn Sanierungen erst für nächstes Jahr geplant sind: Lassen Sie den Konsens jetzt sichern und digitalisieren. Damit sind Sie unabhängig von den kommenden Engpässen.
Besonders betroffen: Altbauten vor 1919 mit Frist 31.12.2027. Nutzen Sie unseren Kosten-Rechner, um Ihr Budget rechtzeitig zu planen — inklusive Behörden-Service.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung nach § 128a WBO –
von der Archiv-Recherche bis zur
Registrierung bei der Stadt Wien.