Digitales Bauwerksbuch Wien - Professionelle Erstellung gemäß § 128a BO

Der einfachste Weg zum Bauwerksbuch

Wir übernehmen den gesamten Prozess -
von der Akteneinsicht bis zur fertigen Registrierung.

Rasch
Rechtssicher
Transparent
Kostenloses Angebot erhalten
Baumeister Logo
Konzessionierter Baumeister
DSGVO-konform
§ 128a WBO Prüfung
Gem. § 128a Wr. Bauordnung
NQR EQR Stufe VII
NQR Stufe VII
Staatlich geprüfter Baumeister
Staatlich geprüft

Ihr Fixpreis in 60 Sekunden

Wer in Wien ein Bauwerksbuch erstellen lassen möchte, sieht hier sofort sein unverbindliches Honorar - Erstprüfung, Dokumentation und Registrierung inklusive.

Preis-Kalkulator

Transparent und ohne versteckte Gebühren. Berechnen Sie den Preis basierend auf der Nutzfläche Ihrer Immobilie.

Nutzfläche
100 m² 10.000 m²
Voraussichtliches Honorar i Das Honorar basiert auf der Nutzfläche gemäß WBO und unserem standardisierten Berechnungsmodell.
€ --
€ --
25% Preisvorteil bei Auftragserteilung bis 30.09.2026
Netto zzgl. 20% USt.

Der Ablauf in 3 Schritten

Basis & Behörden

Wir sichten Ihre Unterlagen und übernehmen die Recherche im Archiv der Baupolizei (MA 37). Wir digitalisieren die Pläne und Bescheide für Ihre dauerhafte Rechtssicherheit.

Ziel: Strukturierte, digitale Bestandsdokumentation.

Der Sicherheits-Check

Als zertifizierte Experten prüfen wir visuell die Gebäudehülle (Fassade, Dach) und sicherheitsrelevante Bauteile wie Auskragungen auf augenscheinliche Mängel. Wir definieren, was wann in Zukunft geprüft werden muss.

Ziel: Erfüllung der Prüfpflicht & Festlegung der Intervalle.

Erstellung & Registrierung

Wir erstellen das Bauwerksbuch inkl. Maßnahmenplan für etwaige Mängel. Abschließend übernehmen wir die verpflichtende elektronische Registrierung in der Datenbank der Stadt Wien.

Ziel: Gesetzeskonformer Abschluss gemäß § 128a WBO.

Auf Wunsch führen wir die wiederkehrenden Sichtprüfungen für Sie durch. Für die laufende Verwaltung Ihres Bauwerksbuches bieten wir optional unsere Bauwerksbuch-Software an: das digitale Bauwerksbuch-Portal.
Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie es unverbindlich in der Live-Demo.

Häufige Fragen zum Bauwerksbuch in Wien

Das digitale Bauwerksbuch ist der „technische Lebenslauf“ Ihres Gebäudes gemäß § 128a der Wiener Bauordnung (WBO). Es kombiniert zwei wesentliche Funktionen:

  1. Dokumentation: Es erfasst den genehmigten Bestand (Konsens), inklusive aller Pläne und Bescheide.
  2. Sicherheit: Es legt fest, wann sicherheitsrelevante Bauteile - wie Fassade, Dach, Tragwerk oder Geländer - überprüft werden müssen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Wichtig: Das Bauwerksbuch ist kein einmaliges PDF, sondern ein lebendes System. Es muss laufend aktualisiert werden, um im Schadensfall Ihre Sorgfaltspflicht nachzuweisen.
Es ist der erste Schritt zum Digitalen Gebäudezwilling Ihrer Immobilie - alle Daten zentral, sicher und abrufbar. Vertiefende Beiträge zu Praxis, Recht und Fristen finden Sie laufend in unserem Bauwerksbuch-Blog.

Die Pflicht zur Erstellung betrifft derzeit Gebäude in Wien, die vor 1945 errichtet wurden, sowie Neubauten ab 2014.

Die wichtigsten Ausnahmen:

  • Kleingartenhäuser & Kleingartenwohnhäuser
  • Gebäude mit nicht mehr als 50 m² bebauter Grundfläche

Wer muss wann handeln? Die Fristen hängen vom Baujahr ab:

  • Vor 1919: Pflicht bis 31.12.2027 - Was das für Ihr Zinshaus bedeutet →
  • 1919 - 1945: Pflicht bis 31.12.2030
  • Ab 2014 (Neubau): Pflicht besteht bereits (Voraussetzung für Fertigstellungsanzeige)
  • Baujahre 1946-2013 sind aktuell von der Nachrüstpflicht ausgenommen, unterliegen aber der allgemeinen Erhaltungspflicht.

Warum Sie die Beauftragung nicht bis knapp vor den Stichtag aufschieben sollten, zeigt unser Beitrag Aktuelle Wartezeiten bei der MA 37.

Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob und wann Ihr Gebäude betroffen ist - mit unserem kostenlosen Pflicht-Check.

Das Honorar richtet sich nach der Nutzfläche Ihres Gebäudes und ist ein Fixpreis - berechnen Sie es unverbindlich mit unserem Preis-Kalkulator.

Alle Preisbestandteile und MA-37-Gebühren im Detail: Bauwerksbuch Kosten Wien.

Die Ersterstellung und Erstprüfung ist gesetzlich an Befugte gebunden. Dazu zählen Baumeister, Ziviltechniker und gerichtlich beeidete Sachverständige.

Danach: Einfache wiederkehrende Sichtkontrollen können je nach Festlegung im Inspektionsplan auch durch den Eigentümer, die Hausverwaltung oder entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden. Die vertiefte Hauptprüfung bleibt den Befugten vorbehalten. Welche Haftungsrisiken Eigentümer dabei tragen - Stichwort Verkehrssicherungspflicht - erklärt der Beitrag Haftungsfallen für Eigentümer.

Zum vollständigen Ratgeber & FAQ

Was unsere Kunden sagen

★★★★★ 5.0/5 basierend auf echten Projekten

Bereit für Ihr Bauwerksbuch?

Schreiben Sie uns - wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Angebot.

Kostenloses Angebot erhalten

Pflicht, Fristen und Befugnis

Gebäudeakte nach § 128a

Der technische Lebenslauf Ihres Gebäudes

Das Bauwerksbuch ist die zentrale, elektronisch geführte Dokumentation Ihres Gebäudes nach § 128a der Bauordnung für Wien. Es bündelt Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen und Pläne, benennt die sicherheitsrelevanten Bauteile - von der Fassade über Dächer und Auskragungen bis zu Geländern und Tragwerk - und legt fest, wer diese Bauteile in welchen Intervallen überprüft.

Werden bei einer Prüfung Baugebrechen festgestellt, gehören auch deren Verzeichnis und ein Plan zur Behebung ins Buch. So entsteht ein lückenloser technischer Lebenslauf, der Eigentümern und Hausverwaltungen Rechtssicherheit gibt und den Wert der Immobilie dokumentiert. Die Erstellung bestätigt eine befugte Person mit elektronischer Signatur. Welche Inhalte im Detail gefordert sind, erklären wir in unserem Ratgeber zum Bauwerksbuch.

Fristen 2027 & 2030

Wer verpflichtet ist - und bis wann

Baujahr vor 1919 31. 12. 2027
Baujahr 1919-1945 31. 12. 2030
Neu-, Zu- und Umbauten Pflicht seit 2014

Für Neu-, Zu- und Umbauten gilt die Pflicht bereits seit 2014. Die Bauordnungsnovelle 2023 hat sie auf den Bestand ausgeweitet: Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, brauchen bis 31. Dezember 2027 ein erstelltes und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriertes Bauwerksbuch; für Baujahre zwischen 1919 und 1945 endet die Frist am 31. Dezember 2030. Maßgeblich ist stets das Jahr der Ersterrichtung - spätere Umbauten ändern die Einstufung nicht. Alle Details zur Pflicht nach § 128a und zu den Fristen 2027 und 2030 haben wir für Sie aufbereitet.

Insgesamt betrifft die Regelung rund 57.000 Wiener Gebäude - etwa 32.400 davon bereits bis Ende 2027. Bei Neubauten ist es schon bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige anzulegen. Ausgenommen sind lediglich Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser sowie Gebäude mit höchstens 50 m² bebauter Grundfläche. Für die Registrierung genügen zwei bestätigende PDF-Dokumente - das Bauwerksbuch selbst wird nicht hochgeladen. Ob und ab wann Ihr Objekt betroffen ist, zeigt Ihnen unser kostenloser Pflicht-Check in 30 Sekunden.

Befugte Ersteller

Vom Baumeister - direkt und ohne Vermittler

Erstellen dürfen das Bauwerksbuch nur wenige Berufsgruppen: voll befugte (planende) Baumeister, Ziviltechniker einschlägiger Fachrichtungen und gerichtlich beeidete Sachverständige. Bei Bestandsgebäuden gehört eine verpflichtende Erstprüfung vor Ort dazu, bei der die sicherheitsrelevanten Bauteile fachkundig befundet werden - wer genau befugt ist, regelt die Bauordnung streng; auf die Ausführung beschränkte Baugewerbetreibende sind ausdrücklich nicht befugt.

Wenn Sie Ihr Bauwerksbuch in Wien erstellen lassen, beauftragen Sie bei uns direkt den Baumeister - ohne Vermittlungsplattform und ohne Zwischenmargen. Von der Akteneinsicht bei der MA 37 über Begehung und Erstellung bis zur Registrierung übernehmen wir alle Schritte und haften persönlich für die Richtigkeit der Prüfung. Auch die späteren wiederkehrenden Prüfungen planen wir dabei gleich mit - inklusive Intervallen und Qualifikation der prüfenden Personen.

Extern publiziert

Fachbeitrag bei der Europäischen Kommission

Europäische Kommission · BUILD UP

Wiener Expertise für Europas digitale Bauwerksbücher

„Vienna's mandatory electronic Bauwerksbuch: lessons for Europe's Digital Building Logbooks“
Beitrag von Dipl.-Ing. (FH) Nihad Kotlo · 15. Juli 2026 auf BUILD UP, dem Fachportal der Europäischen Kommission für Energieeffizienz in Gebäuden

Artikel auf BUILD UP lesen →

Starten Sie jetzt Ihr Bauwerksbuch

Unverbindlich anfragen - Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden Ihr konkretes Angebot, direkt vom Baumeister.

Kostenloses Angebot erhalten