Bauwerksbuch für Neubauten in Wien

Keine Fertigstellungsanzeige ohne Bauwerksbuch.
Effiziente Abwicklung für Bauträger und Architekten.

Warum Bauträger das Bauwerksbuch einplanen müssen

Seit der Bauordnungsnovelle ist das Bauwerksbuch für alle Neu-, Zu- und Umbauten in Wien verpflichtend. Für Bauträger und Projektentwickler ist es mehr als eine Formalität: Die Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung des Bauwerksbuchs ist gemäß § 128a der Wr. Bauordnung zwingend der Fertigstellungsanzeige beizulegen. Ohne diese Registrierungsbestätigung gibt es keine formelle Fertigstellung — und oft erhebliche Verzögerungen bei der Übergabe an Käufer oder Investoren.

Daten-Übernahme statt Neuerfassung

Wir arbeiten direkt mit Ihren digitalen Bestandsplänen, Bescheiden und Ausführungsunterlagen. Keine unnötige Doppelerfassung — Sie liefern die Daten, wir erstellen das Bauwerksbuch.

Ihr Vorteil: Deutlich kürzere Bearbeitungszeiten als im Altbaubereich, da keine aufwendige Archivrecherche bei der MA 37 nötig ist.

Initial-Befundung & Prüfintervalle

Wir legen die ersten Prüfintervalle für sicherheitsrelevante Bauteile fest: Glasgeländer, Absturzsicherungen, Flachdächer, Fassadenverankerungen, Blitzschutzanlagen.

Maßgeschneidert: Die Intervalle richten sich nach der tatsächlichen Konstruktion und den verbauten Materialien — nicht nach einer pauschalen Vorlage.

Registrierung für die Behörde

Wir liefern Ihnen die Bestätigung der Datenbank-Eintragung, die Sie als Beilage zur Fertigstellungsanzeige benötigen. Kein Warten, keine Nachfragen von der Behörde.

Timing: Wir stimmen den Zeitplan mit Ihrer Bauphase ab, damit das Bauwerksbuch rechtzeitig vor der Fertigstellungsanzeige vorliegt.

Ihr Schutzschild bei Gewährleistungsfragen

Ein sauber geführtes Bauwerksbuch schützt Sie als Bauträger nachhaltig. Es definiert klar, welche Wartungsarbeiten — etwa an dauerelastischen Fugen, Dachabläufen oder Fassadenanschlüssen — die neue Eigentümergemeinschaft durchführen muss und in welchen Intervallen.

Werden diese Intervalle von der Hausverwaltung vernachlässigt, können daraus resultierende Schäden nicht einfach als Gewährleistungsfall bei Ihnen geltend gemacht werden. Das Bauwerksbuch zieht eine klare Grenze zwischen Baumangel und Wartungsmangel. Über unser optionales Bauwerksbuch-Portal kann die Hausverwaltung diese Intervalle laufend überwachen.

Effizient und termingerecht:

Wir wissen, dass in der Endphase eines Bauprojekts jeder Tag zählt. Kontaktieren Sie uns frühzeitig — idealerweise bereits während der Rohbauphase — damit wir den optimalen Zeitpunkt für die Erstbefundung planen können.

Anfrage für Ihr Bauprojekt oder berechnen Sie die Kosten mit dem Kosten-Rechner.

Bauwerksbuch bei Neubauten: Was Bauherren wissen müssen

Für Neubauten mit Baubewilligung ab 2014 besteht die Bauwerksbuch-Pflicht bereits bei Fertigstellung – nicht erst ab 2027 wie bei Altbauten. Doch auch bei neueren Bauten gibt es wichtige Aspekte, die häufig übersehen werden:

Dokumentation ab Baubeginn: Idealerweise wird das Bauwerksbuch bereits baubegleitend angelegt. So fließen Pläne, Berechnungen und Baubeschreibungen direkt in die Dokumentation ein, anstatt sie nachträglich zusammensuchen zu müssen.

Abnahmeprotokolle als Basis: Die Abnahmeprotokolle der einzelnen Gewerke – Statik, Haustechnik, Elektrik, Brandschutz – bilden die Grundlage für das Bauwerksbuch und sollten systematisch archiviert werden.

Individuelle Prüfzyklen ab Fertigstellung: Bei einem Neubau bildet die Fertigstellungsanzeige die Basis für den Fristenlauf der wiederkehrenden Überprüfungen. Es gibt keine starre 5-Jahres-Frist für das Gesamtgebäude; die ersten Prüfungen hängen vielmehr spezifisch von den verbauten Bauteilen und Anlagen ab.

Energieausweis freiwillig ergänzen: Der Energieausweis ist gesetzlich nicht zwingend als Mindestinhalt des Bauwerksbuchs vorgeschrieben. Da er bei Neubauten aber ohnehin vorliegt, empfehlen Experten dringend, ihn zur Vervollständigung der Gebäudeakte freiwillig mit in das Bauwerksbuch aufzunehmen.

Vom Bauträger zum Eigentümer: Wer ist verantwortlich?

Bei Neubauten erstellt in der Regel der Bauträger das initiale Bauwerksbuch. Mit der Übergabe an die Wohnungseigentümergemeinschaft geht jedoch die Verantwortung für die Fortführung und regelmäßige Aktualisierung auf die Eigentümer bzw. die Hausverwaltung über.

In der Praxis stellen wir fest, dass dieser Übergang häufig lückenhaft dokumentiert ist. Wir empfehlen neuen Eigentümergemeinschaften, das vom Bauträger übergebene Bauwerksbuch auf Vollständigkeit prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu ergänzen. So erhalten Sie Transparenz über die anstehenden, individuellen Prüfzyklen der einzelnen Bauteile und Anlagen.

Unser Service für Neubauten

Auch bei Neubauten bieten wir den Komplettservice zum Fixpreis: Erfassung der Bestandsdokumentation, Erstbegehung gemäß § 128a der Wiener Bauordnung, Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen und Registrierung in der Wiener Bauwerksdatenbank. Für Bauträger, die mehrere Objekte gleichzeitig abwickeln möchten, haben wir spezielle Pakete mit effizienter Terminkoordination und zentralem Ansprechpartner. Die frühzeitige Erstellung des Bauwerksbuchs bereits bei Fertigstellung vermeidet spätere Nachholkosten und sichert den reibungslosen Übergang an die Eigentümergemeinschaft. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Definition der Prüfzyklen für die wiederkehrenden Inspektionen und erinnern Sie rechtzeitig an die nächste Überprüfung.

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Aus der Praxis: Die digitale Bauwerksdatenbank der Stadt Wien  |  Prüfzyklen richtig definieren

Häufig gestellte Fragen

Ja. Alle Neubauten mit Baubewilligung ab dem 15. Oktober 2014 benötigen ein Bauwerksbuch. Die Pflicht gilt vor Einreichung der Fertigstellungsanzeige.

In der Regel erstellt der Bauträger das initiale Bauwerksbuch. Mit der Übergabe an die Eigentümergemeinschaft geht die Verantwortung für Fortführung und Aktualisierung auf die Eigentümer über.

Neben der Erstbegehung fließen Pläne, Berechnungen, Baubeschreibungen und Abnahmeprotokolle der einzelnen Gewerke ein. Der Energieausweis wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

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