Nach der Erstellung ist vor der Überprüfung. Warum regelmäßige Kontrollen kein Vorschlag, sondern Gesetz sind und welche Intervalle wirklich gelten.
Die Wiener Bauordnung (§ 128a) sieht vor, dass Bauteile in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen. Die Intervalle werden im Bauwerksbuch individuell und bauteilabhängig festgelegt. Dabei wird unterschieden zwischen Folgeprüfungen (Sichtkontrollen durch entsprechend qualifiziertes Personal) und Hauptprüfungen (vertiefte Expertenprüfungen, in der Regel alle 10 Jahre).
Planen Sie diese Kosten frühzeitig ein. Eine regelmäßige Überprüfung ist günstiger als ein Investitionsstau und schützt vor teuren Überraschungen bei der Substanz. Unser optionales Bauwerksbuch-Portal zeigt auf einen Blick, welche Prüfungen wann anstehen — hilfreich für die vorausschauende Kostenplanung.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung nach § 128a WBO –
von der Archiv-Recherche bis zur
Registrierung bei der Stadt Wien.