Viele Eigentümer wiegen sich noch in Sicherheit, doch die Uhren ticken. Die Wiener Bauordnung hat klare Deadlines gesetzt, die angesichts der Menge an betroffenen Gebäuden sportlich sind.
Für den Großteil der Wiener Zinshäuser – grundsätzlich Gebäude (mit wenigen Ausnahmen für Kleingebäude), die vor dem 01.01.1919 errichtet wurden – endet die gesetzliche Übergangsfrist zur Erstellung und Registrierung des Bauwerksbuches am 31.12.2027. Wer bis dahin nicht gehandelt hat, riskiert nicht nur empfindliche Verwaltungsstrafen, sondern verliert auch wertvolle Argumente bei Versicherungs- und Haftungsfragen.
Ob Ihr Gebäude von der 2027er-Frist betroffen ist, klärt unser kostenloser Pflicht-Check in 30 Sekunden.
Die Erfahrung und aktuelle Prognosen zeigen: Je näher der Stichtag rückt, desto knapper werden die Kapazitäten bei zertifizierten Prüfern und desto länger die Wartezeiten für die Akteneinsicht bei der Baupolizei (MA 37). "Last Minute" wird in der Baubranche oft teurer und stressiger.
Nutzen Sie unseren Kosten-Rechner, um Ihr Budget für die Altbau-Sicherung rechtzeitig zu planen. Unser Honorar als direkt beauftragter Baumeister ist ohne Vermittlungsaufschlag kalkuliert.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung nach § 128a WBO –
von der Archiv-Recherche bis zur
Registrierung bei der Stadt Wien.